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Kennzeichnungspflichten für Honig

Die Kennzeichnungspflichten für Honig in der EU sind klar geregelt, um sicherzustellen, dass Verbraucher genau wissen, was sie kaufen und aus welchem Herkunftsgebiet der Honig stammt. Diese Anforderungen sind in der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel festgelegt, sowie in der EU-Verordnung 2014/63, die speziell für Honig gilt. Hier sind die wesentlichen Angaben, die auf einem Honigetikett enthalten sein müssen:

1. Bezeichnung des Lebensmittels

  • "Honig" muss deutlich angegeben werden, um den Verbraucher darüber zu informieren, dass es sich um reinen Honig handelt. Wenn es sich um eine Mischung aus Honig und anderen Zutaten handelt, muss dies ebenfalls klar angegeben werden (z.B. „Honig mit...“).

2. Herkunft des Honigs

  • Herkunftsland: Der Ursprung des Honigs muss angegeben werden. Wenn der Honig aus mehr als einem Land stammt, kann entweder das Herkunftsland oder die Angabe „EU-Landwirtschaft“ oder „Nicht-EU-Landwirtschaft“ verwendet werden.

    • Beispiel: „Herkunft: aus der EU“ oder „Herkunft: Nicht-EU-Landwirtschaft“.

  • Geografische Angabe: Wenn der Honig eine geografische Herkunft oder geschützte Herkunftsbezeichnung (z.B. „Deutscher Akazienhonig“) hat, muss dies ebenfalls auf dem Etikett angegeben werden.

3. Menge

  • Nettofüllmenge: Die Menge des Honigs muss in Liter (l) oder Kilogramm (kg) angegeben werden. Die Mengenangabe muss in der Regel in metrischen Einheiten erfolgen, zum Beispiel „500 g“, „250 g“ oder „1 kg“.

4. Name und Adresse des Herstellers oder Importeurs

  • Der Name und die Adresse des Herstellers, Verpackers oder Händlers, der für das Produkt verantwortlich ist, muss auf dem Etikett angegeben sein. Falls der Honig aus einem Nicht-EU-Land kommt, muss auch der Importeur innerhalb der EU genannt werden.

5. Mindesthaltbarkeitsdatum

  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Das Datum, bis zu dem der Honig seine besten Eigenschaften behält, muss auf dem Etikett vermerkt sein. Es wird in der Regel als „mindestens haltbar bis“ oder „Verbrauchbar bis“ angegeben, gefolgt vom Datum (z. B. „Mindestens haltbar bis: 12/2025“).

6. Chargenbezeichnung

  • Chargennummer oder Losnummer: Diese Nummer wird verwendet, um eine Produktionseinheit zu identifizieren, die bei Bedarf zurückverfolgt werden kann, falls es Qualitätsprobleme gibt.

7. Produktions- oder Abfülldatum

  • Es kann empfohlen werden, das Abfülldatum auf dem Etikett anzugeben, um die Frische des Produkts zu kennzeichnen, auch wenn dies nicht gesetzlich erforderlich ist.

8. Zuckergehalt und Zusatzstoffe

  • Honig ist ein naturbelassenes Produkt ohne Zusatzstoffe. Wenn der Honig jedoch Zusätze wie Aromen oder ähnliche Stoffe enthält, muss dies klar und deutlich im Etikett vermerkt werden.

  • Enthält keine künstlichen Zusatzstoffe: Honig sollte als rein und ohne künstliche Zusätze deklariert werden, es sei denn, dies trifft nicht zu (z.B. bei Aromatisierung).

9. Feuchtigkeit

  • Der Feuchtigkeitsgehalt des Honigs darf nicht mehr als 20% betragen, was als gesetzlicher Grenzwert gilt. Dies ist jedoch nicht immer auf dem Etikett erforderlich, wird aber gegebenenfalls von bestimmten Zertifizierungen und Qualitätsstandards kontrolliert.

10. Allergene

  • Obwohl Honig in der Regel keine häufigen Allergene enthält, sollten Informationen zu Allergenen angegeben werden, wenn es zusätzliche Zutaten oder Aromastoffe gibt, die Allergene enthalten könnten. Hierzu gehören beispielsweise Spuren von Nüssen oder Erdnüssen, wenn der Honig in einer Einrichtung verarbeitet wurde, in der diese Zutaten verwendet werden.

11. Bio-Zertifizierung (falls zutreffend)

  • Wenn der Honig als Bio zertifiziert ist, muss das Bio-Siegel der EU (grünes Blatt-Logo) auf dem Etikett erscheinen, zusammen mit der Zertifizierungsnummer der Organisation, die die Bio-Zertifizierung vergeben hat. Zusätzlich muss die Angabe „EU-Landwirtschaft“ oder „Nicht-EU-Landwirtschaft“ erfolgen, je nach Ursprung des Honigs.

12. Herkunft und Erntemethode

  • Falls der Honig eine besondere Erntemethode wie „kaltgeschleudert“ oder „unverarbeitet“ hat, kann dies auf dem Etikett angegeben werden. Diese Angaben sind keine gesetzliche Pflicht, können aber als Marketinginstrument zur Differenzierung dienen.

13. Verpackungsart

  • Wenn der Honig in einem Besonderen Behälter verkauft wird (z.B. in einer Honigwabe oder in einem speziellen Glas), kann dies ebenfalls auf dem Etikett vermerkt werden.

14. Verpackungs- und Lagerhinweise

  • Obwohl dies nicht gesetzlich erforderlich ist, kann es hilfreich sein, Lagerungshinweise anzugeben, um die Qualität des Honigs zu erhalten. Zum Beispiel: „An einem kühlen, trockenen Ort lagern“ oder „Nicht im Kühlschrank aufbewahren“.


Zusammengefasst:

Die wichtigsten Kennzeichnungselemente auf einem Honigetikett gemäß EU-Recht umfassen:

  • Bezeichnung des Produkts (Honig)

  • Herkunft (Land oder Region)

  • Nettofüllmenge

  • Name und Adresse des Herstellers/Importeurs

  • Mindesthaltbarkeitsdatum

  • Chargennummer

  • Allergene und Zusatzstoffe

  • Bio-Siegel (falls zutreffend)

  • Verpackungshinweise (optional)

Es ist wichtig, dass diese Informationen sowohl für die Transparenz gegenüber den Verbrauchern als auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften korrekt und vollständig angegeben werden.