Kennzeichnungspflichten für Honig

Die Kennzeichnungspflichten für Honig in der EU sind klar geregelt, um sicherzustellen, dass Verbraucher genau wissen, was sie kaufen und aus welchem Herkunftsgebiet der Honig stammt. Diese Anforderungen sind in der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel festgelegt, sowie in der EU-Verordnung 2014/63, die speziell für Honig gilt. Hier sind die wesentlichen Angaben, die auf einem Honigetikett enthalten sein müssen:

1. Bezeichnung des Lebensmittels

2. Herkunft des Honigs

3. Menge

4. Name und Adresse des Herstellers oder Importeurs

5. Mindesthaltbarkeitsdatum

6. Chargenbezeichnung

7. Produktions- oder Abfülldatum

8. Zuckergehalt und Zusatzstoffe

9. Feuchtigkeit

10. Allergene

11. Bio-Zertifizierung (falls zutreffend)

12. Verpackungsart

13. Verpackungs- und Lagerhinweise


Zusammengefasst:

Die wichtigsten Kennzeichnungselemente auf einem Honigetikett gemäß EU-Recht umfassen:

Es ist wichtig, dass diese Informationen sowohl für die Transparenz gegenüber den Verbrauchern als auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften korrekt und vollständig angegeben werden.


Revision #2
Created 9 July 2025 21:15:13 by heibus
Updated 9 July 2025 21:22:27 by heibus